AGBs
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
AGB der Firma Fahrzeugdiagnose MW GmbH
Am Pfortenstieg 10, 99638 Kindelbrück
– nachfolgend „FMW“ genannt
Inhalte
- 1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Bedingungen gelten für unsere Verträge über Fahrzeug- und Maschinendiagnose, Fehlersuche, Wartung, Reparatur, Steuergerätearbeiten, rechtlich zulässige Software- und Leistungsoptimierung, mobile Einsätze sowie den Verkauf von Waren. Sie gelten auf mw-diagnose.de und baumaschinen-optimierung.de, soweit FMW Vertragspartnerin ist. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag. Individuelle Vereinbarungen gehen vor.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken schließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die ausdrücklich mit „Nur für Unternehmer“ bezeichneten Regelungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
1.3 Für den Fileservice nach Abschnitt 12 nehmen wir Aufträge ausschließlich von Unternehmern für deren berufliche Tätigkeit an. Ein Konto oder eine Umsatzsteuer-ID allein ersetzt die tatsächliche Prüfung der Unternehmereigenschaft nicht.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Gegenüber Unternehmern gelten diese Bedingungen auch bei künftigen Verträgen, wenn wir sie erneut einbeziehen oder auf ihre Geltung hinweisen.
- Angebote und Vertragsschluss
2.1 Angaben auf unseren Websites und in Werbung sind grundsätzlich Einladungen zur Anfrage, sofern ein Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist. Bei einer individuellen Anfrage kommt der Vertrag durch unsere Annahme in Textform oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Für einen etwaigen Online-Shop gelten zusätzlich die dort unmittelbar vor Abgabe der Bestellung erläuterten Bestellschritte und die Bestellbestätigung. Eine bloße automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme, sofern sie dies nicht ausdrücklich erklärt.
2.2 Art und Umfang von Diagnose, Messung, Demontage, Reparatur, Softwarearbeit, Probefahrt, Vor-Ort-Einsatz und Ersatzteilen werden im Auftrag festgelegt. Kostenpflichtige Zusatzarbeiten, die über den vereinbarten Auftrag hinausgehen, führen wir nur nach gesonderter Beauftragung aus. Bei der Fehlersuche schulden wir eine sorgfältige Untersuchung im vereinbarten Umfang; ein bestimmter Fehlerfund oder Reparaturerfolg ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich als Leistungserfolg vereinbart wurde.
2.3 Angaben zu Mehrleistung, Drehmoment, Verbrauch oder Fahrverhalten aus Werbung und Referenzfahrzeugen sind Vergleichswerte. Eine konkrete Eigenschaft, Leistungssteigerung oder Verbrauchsersparnis ist nur geschuldet, wenn wir sie für das konkrete Fahrzeug ausdrücklich vereinbaren. Gesetzliche Ansprüche wegen unrichtiger oder irreführender Angaben bleiben unberührt.
- Mitwirkung und Ausgangszustand
3.1 Der Kunde stellt das Fahrzeug oder die Maschine zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich bereit und teilt uns bekannte Vorschäden, Fehlfunktionen, frühere Software- und Hardwareänderungen, vorhandene Fremdteile sowie für die Arbeit wesentliche Hersteller-, Garantie- und Zulassungsunterlagen mit. Der Kunde muss über das Fahrzeug und die übermittelten Steuergerätedaten verfügungsberechtigt sein.
3.2 Vor einer Softwarearbeit können wir den technischen Zustand im vereinbarten Umfang prüfen und Ausgangsdaten sichern. Eine vollständige Untersuchung aller Baugruppen, eine Messung von Emissionen oder eine Abnahme durch eine Prüforganisation ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich beauftragt wurde. Wir dürfen einen Auftrag aus sachlichem Grund ablehnen oder die Arbeit bis zur Klärung unterbrechen, insbesondere bei technischen Sicherheitsbedenken, fehlenden Berechtigungen oder ungeklärter Zulässigkeit. Für bis dahin vereinbarungsgemäß erbrachte Leistungen gilt die vereinbarte Vergütung; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
3.3 Für mobile Einsätze sorgt der Kunde für sicheren Zugang, geeignete Arbeitsbedingungen und erforderliche Freigaben. Vereinbarte Anfahrt und Diagnose können auch dann kostenpflichtig sein, wenn eine Reparatur mangels Mitwirkung oder wegen eines vorgefundenen technischen Hindernisses nicht möglich ist; die konkreten Preise teilen wir vor Vertragsschluss mit.
- Zulassung, Emissionen und Softwareänderungen
4.1 Wir führen Änderungen nur aus, soweit sie nach unserer Prüfung im konkreten Fall rechtlich zulässig sind. Arbeiten an Abgasrückführung, Dieselpartikelfilter, SCR/AdBlue, Katalysator, OBD und sonstigen emissionsrelevanten Bauteilen und Steuerungsfunktionen dienen grundsätzlich der Diagnose, Instandsetzung und Wiederherstellung eines vorschriftsmäßigen Zustands. Die dauerhafte Deaktivierung oder Umgehung einer vorgeschriebenen Abgasnachbehandlung ist nicht Teil unseres allgemeinen Leistungsangebots.
4.2 Bei Straßenfahrzeugen kann eine Änderung der Fahrzeugsoftware oder Leistung eine Änderungsabnahme, Genehmigung oder Berichtigung von Fahrzeugpapieren erfordern. Nach § 19 Abs. 2 StVZO kann die Betriebserlaubnis insbesondere erlöschen, wenn durch eine Änderung das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird oder eine Gefährdung zu erwarten ist. Wir führen keine Arbeit aus, für die im konkreten Fall die erforderliche rechtliche Grundlage fehlt. Sofern eine neue Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO rechtlich und technisch erreichbar ist, bedarf dies einer vorab geklärten, ausdrücklich vereinbarten Vorgehensweise. Ein Prüfbericht ist keine Zusage, dass die Abnahme oder Genehmigung erteilt wird.
4.3 Auch bei Baumaschinen, landwirtschaftlichen Maschinen und stationär eingesetzten Aggregaten können Emissions- und Genehmigungsvorschriften gelten. Ein Einsatz ausschließlich auf Privatgelände erlaubt nicht automatisch die Deaktivierung von Emissionskontrollen. Bestehen Zweifel an der Zulässigkeit, führen wir die gewünschte Änderung nicht aus, bis der rechtliche und technische Rahmen für den Einzelfall geklärt ist.
4.4 Der Kunde kann eine konkret beschriebene Änderung ausdrücklich auf eigenen Wunsch beauftragen. Wir erläutern ihm die für den Auftrag erkennbaren technischen und rechtlichen Folgen und dokumentieren seine Angaben und seine Entscheidung im Einzelauftrag. Soweit die Pflichten ihn treffen, ist der Kunde für erforderliche Abnahmen, Eintragungen, Mitteilungen an Behörden und Versicherer sowie für den rechtmäßigen Transport und Betrieb nach Übergabe verantwortlich. Insbesondere darf er ein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis nicht ohne die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, auch nicht zur Überführung. Folgen eines späteren Betriebs entgegen der dokumentierten Aufklärung fallen grundsätzlich in seinen Verantwortungsbereich, soweit sie nicht auf einer Pflichtverletzung von uns beruhen. Seine Beauftragung, Bestätigung und Zahlung ersetzen keine erforderliche Genehmigung und schließen unsere eigene Prüfung, gesetzlichen Pflichten oder Haftung für eigene Fehler nicht aus.
4.5 Ist ein Export oder die Nutzung im Ausland vereinbart oder vom Kunden angegeben, benennt der Kunde vor Vertragsschluss Zielland und Verwendungszweck. Für die ihn betreffenden Ausfuhr-, Einfuhr-, Zulassungs- und Betriebspflichten im Bestimmungsland ist er verantwortlich; wir übernehmen ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Prüfung ausländischer Genehmigungen. Eine Exportabsicht macht einen am Ort der Leistung unzulässigen Eingriff nicht zulässig und ersetzt keine Prüfung der für unsere Arbeit geltenden Regeln.
4.6 Änderungen können Auswirkungen auf Herstellergarantien, Wartungsverträge, Versicherungsschutz und steuerliche Einstufungen haben. Ob und in welchem Umfang, hängt vom jeweiligen Vertrag und Sachverhalt ab. Wir beraten dazu nur, soweit dies ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde; gesetzliche Aufklärungs- und Hinweispflichten bleiben unberührt.
- Preise, Zahlung und Termine
5.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern nennen wir Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer und anfallender Kosten vor Vertragsschluss. Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich nur dann zuzüglich Umsatzsteuer, wenn dies ausdrücklich kenntlich gemacht ist. Kosten für Anfahrt, Transport, Diagnose, Fremdleistungen und Prüfungen werden vor Beauftragung angegeben oder nach einer zuvor vereinbarten Berechnungsgrundlage abgerechnet.
5.2 Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach vertragsgemäßer Erbringung der Leistung und Zugang einer Rechnung, der Kaufpreis bei Übergabe der Ware fällig. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte und Mängelrechte bleiben unberührt. Anzahlungen vereinbaren wir im Einzelfall. Zahlung oder Abholung gilt nicht als Verzicht auf Mängelrechte und nicht als Zustimmung zu unzulässigen Änderungen.
5.3 Termine sind verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich bestätigen. Zeichnen sich Verzögerungen ab, informieren wir den Kunden. Rechte bei Verzug richten sich nach dem Gesetz. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren, von keiner Vertragspartei zu vertretenden Hindernissen stimmen wir das weitere Vorgehen ab; gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben bestehen.
- Diagnose, Arbeiten am Fahrzeug und Abnahme
6.1 Der Kunde erhält die vereinbarte Leistung und, wenn beauftragt, ein Diagnose- oder Messprotokoll. Bei komplexen oder sporadischen Fehlern kann die Diagnose nach dem beauftragten Zeit- oder Leistungsumfang vergütet werden, auch wenn sich der Fehler nicht reproduzieren lässt, sofern die vereinbarte Untersuchung fachgerecht durchgeführt wurde.
6.2 Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Regeln zur Abnahme. Eine Abnahme setzt die dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen voraus; Schweigen, Zahlung oder Abholung allein sind keine pauschale Abnahme- oder Verzichtserklärung. Bei Streit über einen Mangel prüfen wir den konkreten Auftrag und die Ursache im Einzelfall.
6.3 Probefahrten und Funktionstests führen wir im vereinbarten oder für die vertragsgemäße Arbeit erforderlichen Umfang durch. Ein Fahrzeug, dessen Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr unzulässig ist, setzen wir dort nicht für eine gewöhnliche Probefahrt ein.
- Verkauf und Versand von Waren
7.1 Beim Warenverkauf richtet sich der Gefahrübergang nach dem Gesetz. Bei Versand an Verbraucher tragen wir das Transportrisiko grundsätzlich bis zur Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm benannten Empfangsberechtigten; gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt. Eine Pflicht zur unverzüglichen Rüge von Transportschäden beeinträchtigt Verbraucherrechte nicht.
7.2 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentum an der verkauften Ware vor. Gegenüber Unternehmern erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, soweit dies rechtlich zulässig ist.
7.3 Für Verbrauchsgüterkäufe gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eine Verkürzung der Verjährung für gebrauchte Waren wird durch diese AGB nicht vereinbart. Soweit für ein konkretes Produkt eine Herstellergarantie besteht, gelten deren gesonderte Bedingungen; die gesetzlichen Mängelrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.
- Mängelrechte bei Leistungen
8.1 Für Werkleistungen, Dienstleistungen und Waren gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Mängel- und Leistungsstörungsrechte. Eine pauschale Frist zur Meldung offensichtlicher Mängel oder ein Verlust von Verbraucherrechten wegen unterbliebener Anzeige wird nicht vereinbart. Gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unverkürzt, sofern im Einzelfall nicht wirksam etwas anderes vereinbart ist.
8.2 Bei einer Beanstandung benötigen wir eine Beschreibung des Fehlers und Gelegenheit zur gesetzlich vorgesehenen Prüfung und Nacherfüllung. Gesetzliche Rechte zur Selbstvornahme, Minderung, zum Rücktritt und zum Schadensersatz bleiben bestehen. Rechte wegen arglistig verschwiegener Mängel oder einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie bleiben unberührt.
8.3 Nur für Unternehmer: Soweit ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Für nicht kaufmännische Unternehmer wird hierdurch keine eigenständige Ausschlussfrist geschaffen.
- Haftung
9.1 Wir haften unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von uns ausdrücklich übernommenen Garantie. Die gesetzliche Haftung bei Arglist bleibt unberührt.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die in Absatz 9.1 genannten Fälle bleiben davon unberührt.
9.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gesetzliche Mängelrechte und die Haftung für von uns verursachte Schäden am Fahrzeug oder an der Maschine werden nicht pauschal ausgeschlossen.
- Widerruf bei Verbraucherverträgen
10.1 Verbrauchern kann bei einem außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Vertrag oder bei einem Fernabsatzvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Die jeweils passende Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular stellen wir vor Vertragsschluss bereit. Bei reinen Warenkäufen und bei Dienst- oder Werkleistungen sind die unterschiedlichen Belehrungen zu beachten. Gesetzliche Ausnahmen, etwa für ausdrücklich angeforderte dringende Reparaturen im gesetzlich geregelten Umfang, bleiben unberührt.
10.2 Beginnen wir auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers während der Widerrufsfrist mit einer entgeltlichen Dienst- oder Werkleistung, gelten die gesetzlichen Regeln zu Wertersatz und zum möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts. Dies erfordert die jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Erklärungen vor Leistungsbeginn; bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen insbesondere die Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger. Eine bloße Zahlung oder allgemeine AGB-Akzeptanz ersetzt diese Erklärungen nicht.
10.3 Bei online über eine Benutzeroberfläche geschlossenen Verbraucherverträgen stellen wir, soweit gesetzlich vorgeschrieben, zusätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion bereit. Die Übermittlung einer Widerrufserklärung per Brief oder E-Mail bleibt möglich.
- Kunden- und Steuergerätedaten
11.1 Vom Kunden überlassene Fahrzeug- und Steuergerätedaten verwenden wir zur Erfüllung des beauftragten Zwecks. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in unserer Datenschutzerklärung. Der Kunde sorgt vor Übergabe des Fahrzeugs nach Möglichkeit für eine Sicherung eigener, im Fahrzeug gespeicherter Daten; unsere Haftung für schuldhaft verursachten Datenverlust richtet sich nach Abschnitt 9.
11.2 An gelieferten Softwaredateien, Kennfeldern und technischen Unterlagen erhält der Kunde die Nutzungsrechte, die für die vereinbarte Verwendung im bezeichneten Fahrzeug oder Steuergerät erforderlich sind, soweit wir hierüber verfügen. Rechte Dritter und zwingende gesetzliche Vorgaben bleiben unberührt. Eine Übertragung von Quellcode oder ein allgemeines Recht zur Weiterveräußerung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
- Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben die zwingenden Schutzvorschriften dieses Staates unberührt.
12.2 Nur für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der FMW Gerichtsstand. Wir dürfen auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
12.3 Für die Aufrechnung und für Zurückbehaltungsrechte gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben bestehen.